Wieder ein Schreiben von der Hausverwaltung:
mit Schreiben vom 07. Mai 2012 teilten wir Ihnen mit, dass ein Eigentümerwechsel stattgefunden hätte.
Dieses Schreiben beruhte leider auf einer Fehlinformation des Erwerbers, da zwar ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, aber der Eigentumsübergang aus verschiedenen Gründen bisher noch gar nicht erfolgte.
Wir bedauern, Sie möglicherweise unnötig verwirrt zu haben und bitten Sie, unser gestriges Schreiben und evtl. Schreiben der SHG 4. Projektgesellschaft mbH & Co. KG als gegenstandslos zu betrachten.